Stand: 13.08.2008 BMU-Förderprogramme

I. Umweltforschungsplan

Der Forschungsbedarf, der sich aus den Aufgaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) ergibt, wird jährlich im Umweltforschungsplan (UFOPLAN) festgelegt. Das BMU und seine nachgeordneten Behörden vergeben durch Wettbewerbsverfahren einen Teil der Forschungsvorhaben aus dem UFOPLAN in Form von Zuwendungen oder öffentlichen Aufträgen. Dazu werden jedes Jahr sogenannte Interessentenermittlungsverfahren durchgeführt. Die Verfahren werden jeweils in den Internetauftritten des BMU und der Behörden veröffentlicht.

Die Darstellung der wesentlichen Forschungsthemen zum UFOPLAN 2009 kann heruntergeladen, aber auch schriftlich beim Bundesumweltministerium (Referat ZG II 2, 11055 Berlin) angefordert werden.

Ansprechpartner für Fragen zu den Forschungsvorhaben des UFOPLAN sind die jeweiligen Vergabebehörden:

Weitere Informationen zum Umweltforschungsplan 2009:    www.bmu.de/forschung/ufoplan_2009

II. Investitionsförderung im Ausland

Das Bundesumweltministerium fördert Projekte im großtechnischen Maßstab, die das Ziel haben, Umweltbelastungen zu verringern. Unterstützt werden vor allem integrierte Umweltschutzmaßnahmen.

Mit dem BMU-Programm    Pilotprojekte Ausland werden Umweltschutzpilotprojekte in den EU-Beitrittsländern finanziell unterstützt. Seit dem Haushaltsjahr 2005 ist auch die finanzielle Unterstützung entsprechender Projekte in der Türkei möglich. Folgende Projekte kommen für eine Förderung in Frage:

  1. Umweltschutzpilotprojekten mit denen sich unmittelbare, grenzüberschreitende Umweltschutzeffekte für Deutschland erzielen lassen.
  2. Leuchtturmprojekte, bei denen unmittelbar messbare grenzüberschreitende Wirkungen nicht im Vordergrund stehen

Schwerpunkte und Ziele der Förderung

Unter den Projekttyp 1 fallen beispielsweise solche Projekte, mit denen die Schadstoffbelastung von Grenzgewässern (z.B. Elbe, Oder, Ostsee) oder die Luftbelastung von Grenzregionen (z.B. Erzgebirge) messbar reduziert werden kann. Durch die Projekte sollen integrierte Lösungen (im Gegensatz zu nachgeschalteten Reinigungstechnologien) verstärkt gefördert werden. Neben einer Einbeziehung von Klein- und Fernwärmekraftwerke auf kommunaler Ebene soll verstärkt der private Energieverbraucher erreicht werden. Hintergrund ist, dass der technische Nachholbedarf bei Großfeuerungsanlagen inzwischen weitgehend gedeckt ist. Derartige Projekte sollen auch in Zukunft vor allem in der Republik Polen und in der Tschechischen Republik unterstützt werden.

Bei Leuchtturmprojekten handelt es sich um Modellvorhaben, die in ihrer Gestaltung auf eine Multiplikatorwirkung ausgerichtet sind. Sie sollen dort die Bereitschaft zu eigenen Projekten fördern und Hinweise zur Abbau möglicher Hindernisse geben.

Ziele der Unterstützung der Leuchtturmprojekte sind:

  • "Philosophietransfer" für einen wirksamen Klimaschutz im Rahmen der zu entwickelnden Kooperationsbeziehungen;
  • Aufzeigen von Wegen für eine klimaschutzverträgliche wirtschaftliche Entwicklung in den EU-Beitrittsländern
  • Multiplikatorwirkung mit Hilfe modellhafter kosteneffizienter Lösungen zur Verbesserung der Umweltsituation in diesen Ländern ("Leuchtturmprojekte");
  • Verbesserung der Akzeptanz für den Umweltschutz in der Bevölkerung.

Das BMU-Programm "Pilotprojekte Ausland" verfolgt in erster Linie eine umweltpolitische Zielstellung. Es zielt nicht ab auf eine Infrastrukturverbesserung (wie entsprechende EU-Programme).

Finanzierungsform

Die Projektförderung erfolgt durch Zinszuschüsse und Investitionszuschüsse. Eine angemessene Beteiligung der Betreiber der Anlagen wird vorausgesetzt. Zinszuschüsse werden in Verbindung mit Darlehen der    KfW, zur Verfügung gestellt. Auf diese Art und Weise soll für jedes Einzelvorhaben die Gesamtfinanzierung gesichert werden. Die KfW übernimmt im Rahmen eines Treuhandverhältnisses die gesamte Abwicklung der betreffenden Projekte. Für die Durchführung von projektbezogenen Fortbildungs- und Austauschprogrammen sollen auch weiterhin Zuschüsse in begrenztem Umfang bereitgestellt werden. Weitere Informationen finden Sie im entsprechenden    BMU/KfW-Merkblatt und in der    BMU/KfW-Checkliste.

Antragsverfahren

Die an einer Förderung im Rahmen des o.g. Programms interessierten Investoren sollten sich mit ihren Projektideen immer zuerst an das Umweltministerium oder ein anderes zuständiges Ressort im betreffenden Zielland wenden. Von dort sollte nach Prüfung des Projektvorschlages eine schriftliche Förderanfrage an das Bundesumweltministerium gerichtet werden. Die Förderentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung förderpolitischer Gesichtspunkte sowie der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durch das Bundesumweltministerium.

Nach Abschluss eines entsprechenden Ressortabkommens zwischen dem Bundesumweltministerium und dem Partnerressort im Zielland sowie der darüber hinaus erforderlichen Verträge kann mit der Umsetzung des betreffenden Umweltschutzpilotprojektes begonnen werden. Abweichend von diesem Prozedere ist für Umweltschutzpilotprojekte, die zwischen dem deutschen und tschechischen, lettischen oder polnischen Umweltministerium vereinbart werden, kein Ressort abkommen mehr erforderlich.

III. Klimaschutzinitiative

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat im Jahr 2008 die Klimaschutzinitiative ins Leben gerufen, die mit den Erlösen aus dem Verkauf von Emissionshandelszertifikaten finanziert wird. Die Klimaschutzinitiative besteht aus einem nationalen Teil (280 Mio. €) und einem internationalen Teil (120 Mio. €). Ihr Ziel ist es, die großen Potenziale zur Treibhausgasminderung zu erschließen und innovative Modellprojekte voranzubringen. Konkret fördert das BMU Klimaschutzmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien.

Mit der Internationalen Klimaschutzinitiative werden weltweit Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie den Transformationsstaaten Mittel- und Osteuropas gefördert. Diese neue Form der Umweltzusammenarbeit ergänzt die bestehende Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung.

Großen Wert legt das BMU bei der Projektauswahl auf die Entwicklung von innovativen und multiplizierbaren Lösungsansätzen, die über das Einzelprojekt hinaus Wirkung zeigen. Durch gezielte Kooperationen mit Partnerländern auch wichtige Impulse für die Verhandlungen über ein internationales Klimaabkommen für die Zeit nach 2012.

Die Schwerpunkte der Internationalen Klimaschutzinitiative liegen in den Bereichen

  • Förderung einer nachhaltigen Energieversorgung und
  • Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie Schutz von Biodiversität mit Klimarelevanz

Ziel der Förderung einer nachhaltigen Energieversorgung ist es, in den Partnerländern den Aufbau einer Energieversorgungsstruktur zu unterstützen, die den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase möglichst vermeidet. In diesem Bereich wurden im Jahr 2008 Projekte in einer Höhe von bis zu 60 Mio € durchgeführt. Dazu werden die Steigerung der Energieeffizienz, der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Reduktion der klimaschädlichen Fluorkohlenwasserstoffe sowohl durch investive Maßnahmen als auch durch Aufbau von Know-how im Partnerland gefördert.

Auch im Bereich Anpassung an die Folgen des Klimawandesl wurden Projekte in einer Höhe von bis zu 60 Mio. € in 2008 umgesetzt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hier auf der Schnittstelle zwischen Biodiversitätsschutz und Klimaschutz, wie er sich zum Beispiel im Schutz großer Waldflächen zeigt, die für den Erhalt des Klimas von großer Relevanz sind.

Die Mittel der Internationalen Klimaschutzinitiative fließen zum größten Teil in bilaterale Projekte. Zusätzlich ist eine Beteiligung an internationalen Klima-Fonds im Kontext der Klimarahmenkonvention und des Kyoto-Protokolls geplant.

Informationen zur Projektförderung 2009 im Rahmen der Klimaschutzinitiative und zum Auswahlverfahren 2010:   http://www.bmu-klimaschutzinitiative.de/de/Antrag


 
 

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