

Bei immer härter umkämpften nationalen Märkten ist eine Internationalisierung und Exportorientierung der deutschen Industrie in weiten Bereichen unabdingbar.
Das deutsche System der Außenwirtschaftsförderung ist durch eine Aufgabenteilung zwischen Staat und Wirtschaft gekennzeichnet. Für die Außenwirtschaftsförderung des Bundes bedeutet dies, dass die Aufgaben sowohl auf staatliche Einrichtungen - die Auslandsvertretungen im Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amts (AA) sowie Germany Trade and Invest im Zuständigkeitsbereich des BMWi - als auch auf die staatlich mitfinanzierten Auslandshandelskammern (AHK) der deutschen Wirtschaft verteilt sind.
Das BMWi, das innerhalb der Bundesregierung für die Außenwirtschaftsförderung federführend zuständig ist, gestaltet das Instrumentarium konzeptionell und entwickelt die einzelnen Instrumente in enger Abstimmung mit der deutschen Wirtschaft fort bzw. passt sie den sich wandelnden Erfordernissen an. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie arbeitet eng mit den Regionalinitiativen der deutschen Wirtschaft, nämlich dem Asien-Pazifik-Ausschuss der deutschen Wirtschaft, der Lateinamerikainitiative, der Nah- und Mittelost-Initiative, der Initiative Südliches Afrika und dem Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft, zusammen.
Das System der Außenwirtschaftsförderung greift noch weiter: Auf staatlicher Seite sind insbesondere die 16 Bundesländer, zum Teil auch die Regionen und Kommunen engagiert, auf Seiten der Wirtschaft neben den Kammern verschiedene Spitzenverbände der Wirtschaft und ihre Fachverbände, die Regionalinitiativen der deutschen Wirtschaft und die Ländervereine. Neben dem BMWi und AA nehmen innerhalb der Bundesregierung Sonderrollen ein:
