Förderlandschaft
System der Außenwirtschaftsförderung der deutschen Bundesregierung
Das deutsche System der Außenwirtschaftsförderung ist durch eine Aufgabenteilung zwischen Staat und Wirtschaft gekennzeichnet. Die Aufgaben sind auf staatliche Einrichtungen - die Auslandsvertretungen im Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amts (AA) sowie Germany Trade & Invest (GTAI) im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) - und die (staatlich mitfinanzierten) Auslandshandelskammern (AHK) der deutschen Wirtschaft verteilt.
Das BMWi ist innerhalb der Bundesregierung für die Außenwirtschaftsförderung federführend zuständig. Es gestaltet das Instrumentarium konzeptionell und entwickelt die einzelnen Instrumente in enger Abstimmung mit der deutschen Wirtschaft fort. Das Ministerium arbeitet eng mit den Regionalinitiativen der deutschen Wirtschaft (Asien-Pazifik-Ausschuss der deutschen Wirtschaft, Lateinamerikainitiative, Nah- und Mittelost-Initiative, Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft) zusammen.
Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen der Deutschen Wirtschaft
Die deutsche Wirtschaft wird bei ihren Aktivitäten auf ausländischen Märkten an 130 Standorten in 90 Ländern weltweit durch Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen (AHKs) unterstützt. Diese Einrichtungen setzen sich für die Interessen der Wirtschaft Deutschlands und des jeweiligen Sitzlandes ein und fördern den Wirtschaftsverkehr in beiden Richtungen mit umfangreichen Serviceleistungen. Sie übernehmen damit auch eine wichtige Aufgabe der Außenwirtschaftsförderung im öffentlichen Interesse.
Die Auslandshandelskammern unter den AHKs sind freiwillige Zusammenschlüsse von Unternehmen aus Deutschland und dem Partnerland, mit weltweit mehr als 40.000 Mitgliedsunternehmen, rund zwei Drittel davon im Ausland, ein Drittel im Inland.
Unter der Servicemarke DEinternational bieten die AHKs seit Anfang 2006 nicht nur individuelle Dienstleistungen, sondern stellen auch ein Angebot an weltweit einheitlichen Basisdienstleistungen, die verstärkt auch im Verbund geliefert werden. Damit kommen sie den Bedürfnissen vieler Mittelständler entgegen, die ebenfalls auf unterschiedlichen Märkten präsent sind und diese globale Vernetzung auch von ihren Dienstleistern und Beratern erwarten.
Weitere Akteure der deutschen Außenwirtschaftsförderung
Das System der Außenwirtschaftsförderung greift noch weiter: Auf staatlicher Seite sind insbesondere die 16 Bundesländer, zum Teil auch die Regionen und Kommunen engagiert, auf Seiten der Wirtschaft neben den Kammern verschiedene Spitzenverbände der Wirtschaft und ihre Fachverbände, die Regionalinitiativen der deutschen Wirtschaft und die Ländervereine. Neben dem BMWi und AA nehmen innerhalb der Bundesregierung Sonderrollen ein:
- Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU): Koordination fachspezifischer Twinning-Projekte zum Capacity Building in verschiedenen Zielländern, finanzielle Förderung von Umweltschutzpilotprojekten in EU-Beitrittsländern
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ): Koordination einer Vielzahl von Initiativen und Instrumenten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit (mit seinen Durchführungsorganisationen GIZ und KfW)
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF): Internationale Bildungs- und Forschungszusammenarbeit, programmatischen Aktivitäten, Forschung für Nachhaltigkeit, Internationalisierungsstrategie
Förderinstitutionen weltweit
Die GTAI informiert über die wichtigsten Finanzierungsinstitutionen der Entwicklungszusammenarbeit: Inhaltliche und regionale Schwerpunkte, Strategien und Programme, Beschaffungsregularien, praktische Hinweise sowie Kontakte und Links.