Prinzipien nachhaltiger Abfallwirtschaft
Deutschland und andere Länder haben seit den 70er Jahren erhebliche Anstrengungen zur Entwicklung einer geordneten, modernen Abfallwirtschaft unternommen, die sich in ihrer heutigen Ausprägung als Kreislaufwirtschaft darstellt.
Die Schonung unserer gemeinsamen Ressourcen erfordert, dass sich der Umgang mit Abfällen grundsätzlich am Prinzip der Abfallhierarchie orientiert. Auch wenn es für die Restabfälle immer auch sicherer Deponien bedarf: es gibt viele Möglichkeiten, Wertstoffe und Energie aus Abfällen zu gewinnen und damit die Natur zu entlasten.
Die Pflicht dazu setzt beim Erzeuger oder Besitzer des Abfalls an; er ist der Verursacher möglicher Umweltbelastungen, er hat die Verfügungsmacht über den Abfall, er hat die (auch finanzielle) Verantwortung. Die Durchsetzung und Einhaltung des Verursacherprinzips ist ausschlaggebend für den Erfolg einer modernen Abfall- und Kreislaufwirtschaft. Nur wenn der Abfallerzeuger für die Behandlung seines Abfalls die Kosten trägt, werden die notwendigen Anreize für umweltgerechtes Verhalten und notwendige Investitionen geschaffen.
Die Allgemeinheit (Kommune, Staat) muss die Prinzipien durchsetzen, und dort, wo sie nicht ausreichend funktionieren, einspringen. Insbesondere zur Abwehr möglicher Gefahren hat der Staat die Pflicht zum Eingreifen (Vorsorgeprinzip). So kann er über alternative Finanzierungssysteme oder eigene Entsorgungsstrukturen die Ziele der modernen Abfallwirtschaft erreichen.
Abfälle sollten möglichst nah an ihrem Entstehungsort entsorgt werden, um unnötige Transporte und damit verbundene Umweltbelastungen und –risiken zu vermeiden (Näheprinzip). Liegen umweltgerechte Kapazitäten weiter entfernt, sind allerdings (möglicherweise auch grenzüberschreitende) Transporte sinnvoll; die Entwicklungleistungsfähiger Entsorgungsstrukturen und die überregionale Zusammenarbeit sind ein wichtiger Faktor für den Aufbau moderner Kreislaufwirtschaft.
Als wichtiges Prinzip hat sich die Subsidiarität erwiesen: Ob Private oder der Staat, ob die gesamtstaatliche oder kommunale Ebene die Aufgaben erledigt, richtet sich danach, wer dies jeweils am besten kann. Kosten, Nutzen und Effizienz werden oft durch die Nähe zur Abfallentstehung und -behandlung bestimmt.